Ginmon
Unabhängiger digitaler Vermögensverwalter aus Frankfurt (BaFin-Erlaubnis seit 2017) mit 0,75 % Servicegebühr plus ETF-Kosten, ohne Mindestanlage und mit Faktor- oder Nachhaltigkeitsportfolios in je zehn Risikostufen.
Auf einen Blick
- Keine Mindestanlage, Sparplan ab 1 €
- Servicegebühr deckt Depotführung und Transaktionen; keine Ausgabeaufschläge, Performance-Gebühren oder Kickbacks
- Wahl zwischen „Global“ (Faktor-Ansatz) und „Green“ (Art. 8 SFDR), je in 10 Risikostufen
- Automatisches Rebalancing gegen den Trend
- 0,75 % p. a. Servicegebühr, dazu ETF-Kosten (laut Preisverzeichnis 0,09–0,16 % je Strategie)
- Kein monatlicher Auszahlungsplan, Auszahlungen nur einzeln
- Persönlicher Berater erst ab 50.000 € Anlagevolumen
Passt das zu dir?
- du ohne Mindestbetrag mit einem kleinen Sparplan in eine fertige ETF-Vermögensverwaltung einsteigen willst
- du Rebalancing und die Nutzung des Sparerpauschbetrags abgeben willst
- du dir regelmäßig monatlich Geld auszahlen lassen willst, etwa im Ruhestand
- dir 0,75 % Servicegebühr plus ETF-Kosten zu viel sind und du lieber selbst einen ETF-Sparplan verwaltest
Die Eckdaten
0,75 % p. a.
0,15 % p. a.
0 €
1 €
nein
2
ja
ja
DAB BNP Paribas oder Upvest (je nach Produkt)
BaFin und Deutsche Bundesbank
k. A.
Was kostet dich das?
Bei 10.000 € sind das rund 90 € im Jahr.
Zu den Kosten: Von Hand recherchiert, ohne Gewähr. Die „ca.“-Beträge sind ein Beispiel auf 10.000 € und hängen von Anlagesumme, Strategie und Sparplan ab. Für die genaue Zahl direkt beim Anbieter nachsehen oder anrufen.
Wie sicher ist dein Geld?
Deine ETF-Anteile liegen in einem Depot auf deinen Namen, je nach Produkt bei der DAB BNP Paribas oder bei der Upvest Securities GmbH. Ginmon trifft nur die Anlageentscheidungen und darf sich laut Vertrag weder Eigentum noch Besitz an deinem Vermögen verschaffen. Die Fondsanteile sind Sondervermögen.
Ginmon selbst ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet: Sie ersetzt 90 % einer Forderung, höchstens 20.000 € pro Anleger; Fehler bei der Verwaltung oder Missbrauch der Vollmacht deckt sie nicht ab. Guthaben auf dem Verrechnungskonto sind laut Ginmon bis 100.000 € gesetzlich gesichert. Je nach Depotbank kann das Verrechnungskonto aber ein Treuhandsammelkonto sein, und welches Sicherungssystem dann genau greift, nennt Ginmon nicht.
Was das nicht abdeckt: Kursverluste. Der Schutz greift bei der Pleite eines Beteiligten, nicht bei Schwankungen an der Börse.
Unser ehrliches Fazit
Fertige ETF-Vermögensverwaltung ohne Mindestanlage, mit Faktor- oder Nachhaltigkeitsportfolio und Steueroptimierung zum Jahresende. Mit 0,75 % plus ETF-Kosten nicht der billigste Robo; wer sich später regelmäßig auszahlen lassen will, findet hier keinen Auszahlplan.
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Geprüft am 27.10.2026: alle Eckdaten gegen die Dokumente von Ginmon abgeglichen.
Quellen & Stand · Ginmon Vertragsbedingungen mit Preis- und Leistungsverzeichnis und Anlagerichtlinien (Version 04.07-DE), Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen (Version 04.07-DE), Website Service & Gebühren, Anlagephilosophie und Hilfe-Center, BaFin-Unternehmensdatenbank (Stand 26.10.2026), alle abgeglichen am 27.10.2026. Ohne Gewähr.
Recherchiert · Prüfdatum je Anbieter im Steckbrief · ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Konditionen des jeweiligen Anbieters. Keine Anlageberatung.